Besamungszuschuss bei Rindern ab 1.1.2022
Künstliche Besamung: € 14,00 je Besamung; Natursprung € 16,50.
Biomasse-Kleinfeuerungsanlagen und Erdwärmeheizanlagen, Fernwärmeanschluss
Antragstellung nur mehr bis 31.10.2025 möglich, wobei alle Unterlagen [behördliche Genehmigungen, Rechnung mit Zahlungsnachweis etc.] vollständig vorliegen und die Anlagen bereits errichtet sein müssen.
Direktzuschüsse für Biomasse- und Erdwärmeheizanlagen, die nach den Richtlinien des Landes nachweislich nach dem 31.12.1998 errichtet wurden und für die ein Nachweis über eine Förderung anderer öffentlicher Stellen (Land, Landwirtschaftskammer) vorgelegt wird.
Hackschnitzelheizung € 730,--
Pelletsheizung € 560,--
Scheitholzgebläsekessel € 580,--
Erdwärmeheizung € 560,--
Fernwärmeanschluss € 500,--
Hier geht es zu den Ökoförderungen Land Steiermark
Fahrsicherheitstraining
im Rahmen der Mehrphasenausbildung für die Erlangung einer Lenkerberechtigung (A oder B). Direktzuschuss € 100,--
Hauszufahrten
Die Gemeinde gewährt einmalig für den Bau von privaten Zufahrten zu ganzjährig bewohnten Wohnhäusern (Hauptwohnsitz) und gewerblichen Betriebsgebäuden einen Zuschuss in der Höhe von 20 %.
Musikförderung
Musikschulbeitrag der Gemeinde: € 629,-- (2025/26) zuzüglich Sachaufwand der Schule je Schüler und Jahr wird direkt an die Musikschulerhalter bezahlt. 50 % Zuschuss für Musikunterricht bei privaten Musiklehrern bis zum 18. Geburtstag.
Säuglinge
Babygutscheine in der Höhe von € 80,--
Schulveranstaltungen
10 % Zuschuss (maximal € 30,--) für diverse Veranstaltungen der Pflichtschulen im Inland (Schikurse, Projektschulwochen etc.).
Geburtstagsgratulationen (80, 85, 90... Jahre)
Gutscheine in der Höhe von € 30,-- und eine gemeinsame Geburtstagsfeier der Senioren
Solaranlagen/Photovoltaikanlagen
Antragstellung nur mehr bis 31.10.2025 möglich, wobei alle Unterlagen [behördliche Genehmigungen, Rechnung mit Zahlungsnachweis etc.] vollständig vorliegen und die Anlagen bereits errichtet sein müssen.
Direktzuschüsse bei Errichtung der Anlage nach den Richtlinien des Landes Steiermark.
Solaranlage: Sockelbetrag € 150,--; Sockelbetrag bei Heizungseinbindung € 250,--
Photovoltaikanlage: Sockelbetrag € 250,--
Je m² Kollektorfläche € 25,--
Beihilfenobergrenze € 1.000,--
Studententicket
Für StudentInnen mit Hauptwohnsitz in St. Lorenzen am Wechsel übernimmt die Gemeinde ab dem Wintersemester 2013 die Kosten für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmittel zwischen dem Nebenwohnsitz an dem Studienort (in Österreich) und der Universität/Hochschule bis max. € 180,-- je Semester.
Wohnbauförderung
Für die Errichtung eines Wohnhauses/einer Wohnung oder den Kauf eines Wohnhauses für die Gründung des Hauptwohnsitzes gewährt die Gemeinde einen Direktzuschuss.
Richtlinien und Antrag siehe Download-Formulare am Ende dieser Seite.
Wirtschaftsförderungen
Jungunternehmerförderung
Für Betriebsgründungen, wo Arbeitsplätze absehbar bzw. vorhanden sind bzw. für die Nahversorgung "wertvoll" sind, gewährt die Gemeinde als Starthilfe Direktzuschüsse. Die Betriebsgründung darf nicht länger als 3 Jahre zurückliegen. Die Vorlage einer 5-jährigen Bankgarantie ist erforderlich. Bei Betriebsübernahmen sind unter bestimmten Voraussetzungen Förderungen möglich.
Investitionsförderungen
Unternehmen mit entsprechendem Steueraufkommen an die Gemeinde und/oder die für die Nahversorgung wichtig sind, können für außerordentliche Investitionen (mindestens € 75.000,-- Investitionskosten) einen einmalig Investitionszuschuss erhalten. Die Vorlage einer 3-jährigen Bankgarantie ist erforderlich.
Wirtschaftsförderung in der Höhe der Bauabgabe
Um ansiedlungswilligen und wachsenden Unternehmen positive Rahmenbedingungen zu schaffen, erhalten Unternehmen bei - Einhaltung der Förderungsrichtlinien - Förderungen in der Höhe der geleisteten Bauabgabe gem. § 15 Stmk. Baugesetz. Die Vorlage einer 3-jährigen Bankgarantie ist erforderlich.
Lehrplatz- und Arbeitsplatzförderung
Jeder Lehrplatz (Wohnsitz des Lehrlings in der Gemeinde St. Lorenzen am Wechsel) wird von der Gemeinde mit € 200,-- pro Lehrjahr gefördert.
Antragsfristen für Förderungen: Sofern in den einzelnen Richtlinien nicht anders festgelegt endet die Antragsfrist nach 1 Jahr nach dem jeweiligen Ereignis.