Kundmachungen
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- Europawahl 2024 - Im Anhang finden Sie die Verfügungen der Gemeindewahlbehörde
- Öffentliches Gut - Auflassung von Grundstück 653/7 und 246/6, KG St. Lorenzen a. W. (Kundmachungen siehe Downloadbereich)
- Zweitwohnsitz- und Wohnungsleerstandsabgabe ab 1.1.2023. Die bisherige Ferienwohnungsabgabenordnung wurde ab 1.1.2023 aufgehoben.
- Im Downloadbereich finden Sie die Kundmachung über die Index-Anpassung der Gemeindegebühren ab 1.1.2024.